Der Heimbeirat

 

Der Heimbeirat ist die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung im St. Josefshaus.

 

Der Heimbeirat hat in allen Belangen des Heimbetriebes Mitwirkungsrecht. Das bedeutet über die Entscheidungen informiert und beteiligt zu werden.

Die Aufgaben des Heimbeirates sind in den Mitwirkungsrechten des Heimgesetzes festgelegt.

 

Die Aufgaben im Einzelnen:

  • die Maßnahmen des Heimbetriebes mitgestalten
  • Anregungen und Beschwerden der Bewohner annehmen und bearbeiten
  • die Eingliederung der Bewohner ins Heim fördern
  • Bewohnerversammlungen und Informationen durchführen
  • Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität
  • Mitwirkung bei der Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Mitwirkung an Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
  • Mitwirkung bei Änderungen der Heimentgelte
  • Mitwirkung bei Änderung von Art und Zweck des Heimes