Aktuell

06.07.2021

Übersicht neue Corona-Regeln

Besuchsregelungen

Ab 28. Juni 2021 treten weitere Lockerungen in Kraft.Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe. Wir haben für Sie eine Übersicht der geltenden Regeln in Abhängigkeit von der Inzidenzstufe zusammengestellt:

>>Übersicht Corona-Regeln Stationäre Pflege

 

14.05.2021

Neue Corona-Verordnung seit 13. Mai 2021

Besuchsregelungen

Laut aktueller Corona-Verordnung gibt es in unserer Einrichtung keine Einschränkungen der Besucheranzahl pro Tag mehr. Es sind jedoch höchstens zwei Besucher*innen gleichzeitig erlaubt. Gekennzeichnete Gemeinschaftsbereiche sind für Besucher freigegben.

Die Besuche sind nur nach vorherigem negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test und mit einer FFP2-Maske möglich. Bei geimpften Besuchern ist kein Schnelltest notwendig. Das Testergebnis darf zum Zeitpunkt des Besuchs nicht älter als 48 Stunden (bei einem PCR-Test nicht älter als 72 Stunden) sein. Weiterhin gilt auch die Abstandsregel von 1,5 Metern zu allen Personen in unserer Einrichtung.

Bei geimpften/genesenen Besucher*innen kann im Bewohner*innen-Zimmer auf das Tragen der FFP-2 Maske sowie auf den Mindestabstand verzichtet werden.

(Zur Definition geimpfte/genesene Personen siehe § 4a Abs. 2 und 3 CoronaVO des Landes Baden-Württemberg: Demnach heißt "geimpft" bei einem Impfstoff, der zwei Impfstoffdosen benötigt, 14 Tage nach der zweiten Dosis. Für Personen, die bereits positiv auf das Corona-Virus getestet waren – Nachweis über einen PCR-Test – genügt eine Impfdosis. „Genesen“ sind Personen, die bereits positiv getestet waren - Nachweis über einen PCR-Test – und die Infektion höchstens sechs Monate zurückliegt.)

 

 

19.04.2021

Neue Corona-Verordnung seit 19. April 2021

Besuchsregelungen

Laut aktueller Corona-Verordnung sind in unserer Einrichtung pro Tag pro Bewohner*in Besuche von höchstens zwei Personen erlaubt - zur gleichen Zeit nur, wenn sie aus einem Haushalt kommen. Die Besuche sind nur nach vorherigem negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test und mit einer FFP2-Maske möglich. Das Testergebnis darf zum Zeitpunkt des Besuchs nicht älter als 48 Stunden (bei einem PCR-Test nicht älter als 72 Stunden) sein. Weiterhin gilt auch die Abstandsregel von 1,5 Metern zu allen Personen in unserer Einrichtung. Die Nutzung von Gemeinschaftsbereichen bleibt untersagt.
Ausnahmen: Bei geimpften/genesenen Bewohnern kann im Bewohner*innen-Zimmer auf das Tragen der FFP-2 Maske sowie auf den Mindestabstand verzichtet werden. (Zur Definition geimpfte/genesene Personen siehe § 4a Abs. 2 und 3 CoronaVO des Landes Baden-Württemberg: Demnach heißt "geimpft" bei einem Impfstoff, der zwei Impfstoffdosen benötigt, 14 Tage nach der zweiten Dosis. Für Personen, die bereits positiv auf das Corona-Virus getestet waren – Nachweis über einen PCR-Test – genügt eine Impfdosis. „Genesen“ sind Personen, die bereits positiv getestet waren - Nachweis über einen PCR-Test – und die Infektion höchstens sechs Monate zurückliegt.)

 

29.01.2021

Auch für Geimpfte gelten weiterhin die AHAL-Regeln

Das Sozialministerium Baden-Württemberg weisst darauf hin, dass auch nach der Impfung weiterhin die Hygieneregeln einzuhalten sind. Da der Impfschutz erst circa zwei bis drei Wochen nach der zweiten Impfung greift. Aber auch danach sind Geimpfte aufgefordert weiterhin die AHA+L-Regelungen einzuhalten. Der Grund: Nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft ist noch nicht auszuschließen, dass das Virus trotz Immunität übertragen werden kann. Die AHA+L-Regeln gelten also weiterhin für alle - zum Schutz aller.

 

14.01.2021

Schnelltest-Angebot für Angehörige

Weil wir trotz unserer angespannten Testssituation Besuche in unseren stationären Pflegeeinrichtungen ermöglichen wollen (dazu zählen alle Einrichtungen der Altenhilfe des St. Josefshauses sowie in Herten das Wohn- und Pflegehaus Peter und Paul), bieten wir nun unseren Angehörigen die Möglichkeit, sich bei uns testen zu lassen.

Bitte melden Sie sich einen Tag vor einem gewünschten Testtermin unter der Telefonnummer 07623 470-470.

Das Telefon steht Montag-Freitag von 09 Uhr- 13 Uhr zur Verfügung.

Testmöglichkeiten werden auch über das Wochenende angeboten.

An folgenden Orten können Schnelltests gemacht werden: Seniorenzentrum Efringen-Kirchen; St. Josefshaus Herten, Mehrzweckhalle; Seniorenzentrum Zell; Seniorenzentrum St. Fridolin; Weil am Rhein, Hauptstr. 190; Marienheim Bamlach, Seniorenzentrum Efringen-Kirchen.

Beachten Sie bitte weiterhin, dass

  • ein Besuch nur mit einem vorherigen negativen Antigentest und mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen der DIN EN 149:2001 (FFP2) oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig ist. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels Antigen-Test darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage alt sein.
  • max. 2 Personen aus einem Haushalt pro Tag zu Besuch kommen dürfen.

Bitte um Hilfe:

Pro Test erhalten wir nur 16 EUR erstattet. Hausärzte verlangen mittlerweile 50 EUR und mehr für einen Test. Zurecht, denn die Erstattung deckt bei Weitem nicht die tatsächlichen Kosten, die pro Test entstehen. Wir bitten deshalb um eine Spende.

Spendenmöglichkeiten stehen vor Ort zur Verfügung oder können unter dem Stichwort „Schnelltest“ an das St. Josefshaus gespendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.sankt-josefshaus.de/spenden.php

 

27.12.2020

Die Ergebnisse der PCR-Tests liegen vor

Im Seniorenzentrum Efringen-Kirchen sind in einem Wohnbereich 18 Bewohner und 7 Mitarbeiter mit dem Corona-Virus infiziert. Der zweite Wohnbereich ist nicht betroffen.

Gleich nach Bekanntwerden des ersten Verdachtsfalls wurde zur Sicherheit und um das Infektionsgeschehen schnell zu überschauen bei allen Kontaktpersonen sofort ein Schnelltest durchgeführt. Die Schnelltests ergaben 12 Verdachtsfälle. Daraufhin wurden für alle Bewohner und Mitarbeiter des Seniorenzentrums PCR-Tests angeordnet.

Die Angehörigen und gesetzlichen Betreuer des Wohnbereichs werden laufend über den Gesundheitszustand der Bewohner informiert. Die Krankheitsverläufe sind bislang überwiegend mild, ein Bewohner musste über Weihnachten ins Krankenhaus verlegt werden.

Zur Sicherheit wird im Wohnbereich 1 in Absprache mit den Bewohnern und Angehörigen ein engmaschig kontrolliertes Besuchskonzept umgesetzt. Alle Mitarbeiter des Seniorenzentrums werden alle 48 Stunden einer Testung unterzogen. Der betroffene Wohnbereich 2 bleibt in Absprache mit dem Gesundheitsamt bis auf weiteres für Besucher geschlossen. Besuche sind nur in dringenden Ausnahmenfällen und nach telefonischer Absprache möglich. Die Einrichtungsleitung ist in ständigem Austausch mit dem Gesundheitsamt und der Heimaufsicht.